07.12.2016

Berater sind keine Zeitarbeiter!

Nach einem neuen Beschluss des Bundestages wird nun wieder ein wenig mehr Klarheit in dem Wirrwarr über das Arbeitsrecht bei Beratung gebracht.

Es gibt nun eine neue gesetzliche Regelung der Arbeitnehmerüberlassungs- und Werkvertragsrecht (AÜG), die das Beschäftigungsverhältnis zwischen Berater und Kunden eindeutiger klärt, wenn unternehmensinterne Aufgaben für einen bestimmten Zeitraum an externe Berater vergeben werden. Diese tritt am 01. April 2017 in Kraft.

Der neue Beschluss stellt sicher, dass ein projektintensiver Beratungsprozess, nicht mit einer befristeten Arbeitnehmerüberlassung gleichzusetzen ist.

Im Detail bedeutet die Gesetzesänderung für Berater und Auftraggeber, dass...

  • der Change-Prozess vollständig und ohne Zeitdruck abgeschlossen werden kann
  • Unternehmens-Innovationen bis zur Umsetzung begleitet werden
  • für die IT-Sicherheit in Unternehmen Experten direkt vor Ort tätig werden können
  • Unternehmen ihre Datenanalyse in professionelle Hände geben können
  • Zukunftsstrategien in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Berater erarbeitet werden können

Wir von SLBB begrüßen diese Klarstellung und freuen uns mit Ihnen Ihre Projekte erfolgreich zu machen.

Foto Time for Action

Als Berater-Team mit unterschiedlichen Stärken und Disziplinen verfügen wir über ein umfassendes Fachwissen.

Wir freuen uns unser geballtes Knowhow mit Dir und Deinem Team zu teilen.